Für den Einsatz bei Speedway (500 ccm und 250), Eisspeedway und Langbahn (500 ccm und 250 ccm) dürfen nur von der FIM homologierte Schälldämpfer verwendet werden. Die Homologationsnummer und das Baujahr müssen auf dem Schalldämpfer aufgestempelt und von außen lesbar sein. Ab 2021 dürfen nur noch Schalldämpfer verwendet werden die nicht älter als 4 Jahre sind. Die Homologation für Absorbationsschalldämpfer ist erloschen, so das jetzt nur noch sogenannte Free Flow Dämpfer zulässig sind. Hierbei führt vom Abgaseingang bis zum Austritt ein im Durchmesser gleichbleibendes, perforiertes, Rohr längs durch dem Schalldämpfer so das die Gase in ihrem Durchfluß weder umgeleitet noch sonstwie behindert werden. Der Außendurchmesser des Rohres darf dabei 50 mm nicht überschreiten . (250 ccm 40 mm). So wird zuviel Gegendruck verhindert, welcher bei den bisherigen Dämpfern nicht selten zu Motorschäden durch Überhitzung führte. Die Abgase dürfen bei ihrem Weg durch den Auspuff keinerlei Kontakt mit irgendwelchen Dämm- oder Absorptionsmaterialien haben .Der Schalldämpfer muß aus einem Stück, ohne irgendwelchen abnehmbaren Teilen bestehen. Die Schallgrenze wurde ab 2015 auf 112 dB(A) +3 db(A) bei 11 000 /min. begrenzt. Die Messung des Schallpegels wird nach der “2-meter-max”- Methode durchgeführt Der Schalldämpfer muß mit mindestens drei Klemmen am Zylinderkopf und am Rahmen befestigt sein. Zusätzlich muß eine flexible Befestigung zwischen dem ersten Drittel des Dämpfers und dem Rahmen angebracht werden. Diese Befestigung sollte ein Stahldraht mit mindesten 3mm Ø oder eine starke Stahlfeder sein. Der Auslaßbereich des Schalldämpfers muß über eine Mindestlänge von 50 mm konstant verlaufen. Das Ende des Auspuffrohres muss rechtwinklich abgeschnitten und eine abgerundete Kante mit mind. 5 mm Durchmesser aufweisen. Das Auspuffsystem darf nicht über die Außenkannte des Hinterreifens hinausragen und nicht vor der Mitte des Hinterrades enden.
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